Das COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der COVID-19 Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0,0 Prozent für Kredite unter CHF 500'000 beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über CHF 500'000. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassungen der Zinssätze zur Folge.